Schwimmnachweis

Nachweis der Schwimmfertigkeit

Im Jahr des erstmaligen Erwerbs des DSA muss geschwommen werden.

Das Hallen- und Freibad der Stadt Pattensen ist wegen der Renovierungsarbeiten länger geschlossen.

Bitte weichen Sie für den Nachweis der Schwimmfertigkeit auf ein Bad in der näheren Umgebung aus (Hemmingen, Laatzen, Sarstedt).

Grundsätzlich gilt, dass der Nachweis für die Schwimmfertigkeit erbracht ist, wenn im Rahmen des Leistungsnachweises für die Gruppen Ausdauer oder Schnelligkeit eine Schwimmdisziplin entsprechend der Altersklasse in Bronze, Silber oder Gold erreicht wurde bzw. durch folgende Möglichkeiten:

  • Als Nachweis der Schwimmfertigkeit gilt auch, wenn eine Strecke aus der Gruppe Ausdauer (Erwachsene 800 m bzw. 400 bzw. 200 m) vollständig durchschwommen wird, die erreichte Zeit aber nicht der Mindestanforderung für die Leistungsstufe „Bronze“ entspricht.
  • Als Nachweis der Schwimmfertigkeit gilt auch, wenn die Strecke aus der Gruppe Schnelligkeit (Erwachsene 25 m) vollständig durchschwommen wird, die erreichte Zeit der Mindestanforderung für die Leistungsstufe „Bronze“ entspricht, diese Zeit aber nicht in die Prüfkarte übernommen wird (Beispiel: die Absolvent*innen erzielen eine schlechtere Punktzahl als bei einer anderen Disziplin aus der Gruppe Schnelligkeit).
  • 15 Minuten Dauerschwimmen, wobei eine offensichtliche Fortbewegung im Wasser ersichtlich sein muss.

Die Gültigkeit des Nachweises ist begrenzt auf 5 Jahre und bezieht sich auf das Ausstellungsjahr
(Beispiel: Absolvent*in ist im Jahr 2024 geschwommen, damit ist der Nachweis bis einschließlich 2028 erfüllt, d.h. im Jahr 2029 muss der Nachweis erneut erbracht werden).

Schwimmnachweis von Kindern und Jugendlichen

Für das Deutsche Sportabzeichen für Kinder und Jugendliche genügt ein einmaliger Nachweis.
Er gilt nicht als Nachweis für das Deutsche Sportabzeichen für Erwachsene.

Kinder von 6 bis 11 Jahren
50 m Schwimmen ohne Zeitlimit (am Stück und ohne Unterbrechung) oder Vorlage des „Seeräubers“ oder „Deutschen Schwimmabzeichens“.

Kinder und Jugendliche von 12 bis 17 Jahren
200 m Schwimmen in maximal 11 Min. (am Stück und ohne Unterbrechung) oder Vorlage des „Deutschen Schwimmabzeichens“ bzw. des „Deutschen Rettungsschwimmabzeichens“ bei Abnahme durch DLRG, DSV, Wasserwacht, DRK, ASB sowie des „Deutschen Triathlon-Abzeichens“ und des
„Deutschen Fünfkampfabzeichens“.